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Das Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 – K-GplG 1995  gibt im §1 „Flächenwidmungsplan“ vor, dass der Gemeinderat durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan zu erlassen hat, durch den das Gemeindegebiet in Bauland, Grünland und in Verkehrsfläche zu gliedern ist.
Bei dieser Gliederung sind unter Bedachtnahme auf das örtliche Entwicklungskonzept die voraussehbaren wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und kulturellen Erfordernisse in der Gemeinde, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und das Ortsbild der Gemeinde sowie die Erfordernisse einer zeitgemäßen landwirtschaftlichen Betriebsführung zu beachten.
Der Flächenwidmungsplan darf nur im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des §2 des Kärntner Raumordnungsgesetzes und den überörtlichen Entwicklungsprogrammen erlassen werden und darf auch sonstigen raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen des Landes nicht widersprechen.
Der derzeitige Flächenwidmungsplan stellt eine Überarbeitung des bisher rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schiefling am See aus dem 1996 dar. Es erfolgte eine Anpassung an den aktuellen Kataster-Datenfile aus dem Jahre 2007, die Darstellung sämtlicher zwischenzeitlich erfolgten Widmungsänderungen sowie eine Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes gemäß Datenschnittstelle für digitale Flächenwidmungspläne im Bundesland Kärnten. Der neue Flächenwidmungsplan wurde im Zeitraum 2008 bis 2009 erarbeitet und vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schiefling am See am 8. Juli 2009 beschlossen.

Hinweis: Die "Amtstafel-Online" ersetzt nicht die Amtstafel im Gemeindeamt, sondern ist ein zusätzliches Service für den Bürger!

Kundmachung Bauvorhaben Stefanie Kramer   
Umbau des bestehenden Wohnhauses - Brunnenweg 7

Kundmachung Bauvorhaben JA-Immobilien
Austellung von zwei baugleichen Wohnhäusern "kasthouse" zur touristischen Vermietung

Kundmachung - Wichtige Information! Schule - Coronavirus

 

 

Datenschutzbeauftragter - Kontaktdaten:

Kärntner Gemeindebund, Gabelsberger Straße 5/1, 9020 Klagenfurt am WS

Tel. 0463 / 55111 250; Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 KUNDMACHUNG GEMÄSS § 13 Absatz 1 und 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991,
Bundesgesetzblatt Nummer 51/1991 in der geltenden Fassung

ÖFFNUNGSZEITEN


Anbringen, Beschwerden und Einsprüche können bei der Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee auch elektronisch (E-Mail, Fax oder per Online-Formular)
eingebracht werden. Wird diese Möglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten genutzt, ist zu beachten, dass erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden Ihr Anbringen,
Ihre Beschwerde oder Ihr Einspruch entgegengenommen und bearbeitet wird. Ihr Anbringen, Ihre Beschwerde oder Ihr Einspruch gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht.

Amtsstunden:
Montag bis Mittwoch, von 7:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, von 7:30 bis 17:00 Uhr
Freitag, von 7:30 bis 12:30 Uhr
(ausgenommen die gesetzlichen Feiertage, der 24. Dezember und der 31. Dezember)

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag, von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag, von 13:00 bis 16:00 Uhr
(ausgenommen die gesetzlichen Feiertage, der 24. Dezember und der 31. Dezember)

Postadresse:
Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee

Pyramidenkogelstraße 150
A-9535 Schiefling am Wörthersee
Telefon: 04274 / 22 75
Fax: 04274 / 51 5 13
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dateiengrößenbeschränkung via E-Mail: maximal 10 Megabyte (10MB)
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Kontakt Info

Pyramidenkogelstr.150
9535 Schiefling am Wörthersee
Telefon 04274-2275
Telefax 04274-51513
schiefling@ktn.gde.at

Internetseite Tourismus
www.schiefling.at

Internetseite Gemeinde
www.schiefling.gv.at

Parteienverkehr
Mo bis Fr    08.00 - 12.00 Uhr
Di und Do    13.00 - 16.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgermeisters
Donnerstags, von 13.00 - 17.00 Uhr
bitte um telefonische Vereinbarung