Um die Naturkatastrophen betroffene Bevölkerung bei der Behebung
von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der
Katastrophenfonds eingerichtet.

Antragsveraussetzungen:
Antragsberechtigt sind physiche Personen, juristische Personen (mit
Ausnahme von Gebietskörperschaften) und Interessentengemeinschaften
(z.B. Weggemeinschaften) in deren Vermögen sich der Katastrophenschaden
ereignet hat oder in deren Lebensbereich durch das Ereignis eine schwerwiegende
Wirkung eingetreten ist.

Antragstellung:
Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten nach Eintritt des Schadenereignisses im Wege
jenes Gemeindeamtes zu erfolgen, in dessen Wirkungsbereich sich der Katastrophenschaden
ereignet hat (Ausnahme: begründete Härtefälle, Antragstellung bis zu 1 Jahr verlängerbar).

Unterlagen, die dem Antrag beizulegen sind:
Siehe Merkblatt

Nähere Infomationen erhalten Sie am Gemeindeamt unter 04274 2275.

Richtlinien
Merkblatt Privatpersonen
Merkblatt Interessentengemeinschaft

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Veranstaltungen

31. Mär 2024 20:00
27. Apr 2024 14:00
25. Mai 2024 10:00
08. Jun 2024 13:00

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9535 Schiefling am Wörthersee
Telefon 04274-2275
Telefax 04274-51513
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