Falls der Antrag von einem Bevollmächtigten unterfertigt ist, ist auch eine Vollmacht vorzulegen.
2. Eigentumsnachweis
Der Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug nicht älter als 6 Monate) ist erhältlich bei: Bezirksgericht-Grundbuch, Dobernigstraße 2, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463-5840-365 oder -217. Falls der Bauwerber nicht zugleich auch Grundeigentümer (Alleineigentümer) ist, so ist auch die schriftliche Zustimmung des Grundbucheigentümers (sämtliche Miteigentümer) erforderlich.
3. Verzeichnis der Anrainer und Servitutsberechtigten
Die Anrainer und Servitutsberechtigten sind zu erheben beim Vermessungsamt Klagenfurt, 8.-Mai-Straße 47/4, Tel. 0463-56785. 4. Baubeschreibung bzw. technischer Bericht
Erläuterung des Vorhabens mit U-Wert-Berechnung sowie Energieausweis gem. §11 K-BV
5. Lageplan (Maßstab 1:500)
Insbesondere müssen Lage und Größe des Vorhabens, Anrainergrundstücke, Grundstücksnummern, die erforderlichen Stellplätze beziehungsweise Garagen und die Verbindung zu einer öffentlichen Fahrstraße ersichtlich, sowie die Grenzabstände eingetragen sein. Der amtliche Lageplan ist beim Vermessungsamt Klagenfurt zu bekommen.
6. Baupläne (Maßstab 1:100)
Schnittdarstellung; Darstellung aller Geschoße und Ansichten mit eingetragenen Höhenknoten bezogen auf einen Fixpunkt (wie Grenzsteine, Zaunsockel, Straße u.ä.) Außerdem müssen das bestehende Gelände und eventuelle Anschüttungen oder Abtragungen in der Schnittdarstellung ersichtlich sein.
7. Plan für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
Angaben über die beabsichtigte Anlage (Kanalanschluss, Wasser) sind in der Baubeschreibung zu erläutern. Die Lage der beabsichtigten Anlage ist im Lageplan darzustellen.
8. Nachweis über Stromversorgung
Erhältlich bei der KELAG Villach St. Magdalener Straße 81, 9524 Villach, Tel. 04242-41777 9. Nachweis über Wasserversorgung
Bei öffentlicher Wasserversorgung: Erhältlich bei der Marktgemeinde Velden, Wasserwerk, Tel. 04274-2102-59
Bei Privatbrunnen ist beizubringen:
* Ein bakteriologischer Befund, erhältlich bei der Bakteriologischen Untersuchungsanstalt Klagenfurt, Kraßnigstraße 2, Tel. 0463-55545
* Ein chemischer Befund, erhältlich beim Gesundheitsamt Klagenfurt, Völkermarkter Ring 19, Tel. 0463-536-64111
* Eine Bestätigung über die Ergiebigkeit des Brunnens, erhältlich bei privaten Unternehmen zum Beispiel Ziviltechniker und Zivilingenieure.
Es wird darauf hingewiesen, dass die K-BO 1996 auch eine Vorpfüfung vorsieht. In diesem Falle sind neben dem Bauansuchen vorzulegen: eine skizzenhafte Darstellung des Objektes mit Darstellung der Grundrisse und zumindest die Darstellung von zwei Ansichten, mit Einzeichnung des Objektes und Angabe der Abstände zu den angrenzenden Grundstücken.
10. Gewerbebetriebe
Bei Gewerbebetrieben ist vor Beginn einer Bauführung (Neu-, Zu- oder Umbau, Änderungen) unter Umständen neben der Baubewilligung auch eine Genehmigung für die Errichtung beziehungsweise Änderung der Betriebsanlage notwendig. Ansuchen um Genehmigung der bestehenden Betriebsanlage sind bei der Gewerbebehörde einzubringen. Bei dieser Vorgangsweise vermeiden Sie unnötige Verzögerungen in den Verfahrensabläufen.
11. Zusatzbelege (falls erforderlich)
Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid Nachweis über die Bauanzeige bei der Wasserrechtsbehörde Denkmalschutzrechtlicher Bewilligungsbescheid Naturschutzrechtlicher Bewilligungsbescheid Forstrechtlicher Bewilligungsbescheid (Rodungsbewilligung) Vereinbarung über die Benützung von Straßengrund (mit Straßenverwaltung: Straßenbauamt Klagenfurt, Tel. 0463-21541) Straßenrechtlicher Bewilligungsbescheid betreffend die Ausnahmegenehmigung (auch für Einfriedungen) vom Bauverbot im Verbotsbereich der Bundes- bzw. Landesstraßen
Wenn Baubewilligung vorliegt (Bekanntgabe eines verantwortlichen Bauleiters - kann auch der Bauwerber selbst sein)