Die Anträge können ab 02. Oktober 2023 bis 29. März 2024 im Gemeindeamt bei Frau Karin Ukovic eingebracht werden.
Dafür gelten folgende Einkommensgrenzen (Nettobeträge):
Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 180,00
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | 1.116,00 |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) |
1.680,00 |
Zuschläge für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | 310,00 |
Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 110,00
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | 1.360,00 |
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | 1.880,00 |
Zuschläge für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | 310,00 |