Die Anträge können ab 02. Oktober 2023 bis 29. März 2024 im Gemeindeamt bei Frau Karin Ukovic eingebracht werden.

Dafür gelten folgende Einkommensgrenzen (Nettobeträge):

Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 180,00

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 1.116,00
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil
mit volljährigem Kind)                                                                 
 1.680,00
Zuschläge für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)                                               310,00

 

Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 110,00

 

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern                                                 1.360,00
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern            1.880,00
Zuschläge für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)                                                310,00

 

 

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