Die Anträge können ab 03. Oktober 2022 bis 28. April 2023 im Gemeindeamt bei Frau Karin Ukovic eingebracht werden.
Dafür gelten folgende Einkommensgrenzen (Nettobeträge):
Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 180,00
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern sowie bei alleinstehenden PensionistInnen, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben (Penionsbonus/Ausgleichszulagenbonus) |
1.100,00 |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) |
1.560,00 |
Zuschläge für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | 270,00 |
Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 110,00
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | 1.250,00 |
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern sowie bei alleinstehenden PensionistInnen, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben (Penionsbonus/Ausgleichszulagenbonus) |
1.730,00 |
Zuschläge für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | 270,00 |