Die Anträge können ab 03. Oktober 2022 bis 28. April 2023 im Gemeindeamt bei Frau Karin Ukovic eingebracht werden.

Dafür gelten folgende Einkommensgrenzen (Nettobeträge):

Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 180,00

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern sowie bei alleinstehenden PensionistInnen,                                                 
die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung
aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben  (Penionsbonus/Ausgleichszulagenbonus)
1.100,00
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil
mit volljährigem Kind)                                                                 
 1.560,00
Zuschläge für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)                                               270,00

 

Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 110,00

 

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern                                                 1.250,00
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern sowie bei alleinstehenden PensionistInnen,                                                 
die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung
aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben  (Penionsbonus/Ausgleichszulagenbonus)              
1.730,00
Zuschläge für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)                                                270,00

 

 

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