Das Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 – K-GplG 1995 gibt im §1 „Flächenwidmungsplan“ vor, dass der Gemeinderat durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan zu erlassen hat, durch den das Gemeindegebiet in Bauland, Grünland und in Verkehrsfläche zu gliedern ist.
Bei dieser Gliederung sind unter Bedachtnahme auf das örtliche Entwicklungskonzept die voraussehbaren wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und kulturellen Erfordernisse in der Gemeinde, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und das Ortsbild der Gemeinde sowie die Erfordernisse einer zeitgemäßen landwirtschaftlichen Betriebsführung zu beachten.
Der Flächenwidmungsplan darf nur im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des §2 des Kärntner Raumordnungsgesetzes und den überörtlichen Entwicklungsprogrammen erlassen werden und darf auch sonstigen raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen des Landes nicht widersprechen.
Der derzeitige Flächenwidmungsplan stellt eine Überarbeitung des bisher rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schiefling am See aus dem 1996 dar. Es erfolgte eine Anpassung an den aktuellen Kataster-Datenfile aus dem Jahre 2007, die Darstellung sämtlicher zwischenzeitlich erfolgten Widmungsänderungen sowie eine Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes gemäß Datenschnittstelle für digitale Flächenwidmungspläne im Bundesland Kärnten. Der neue Flächenwidmungsplan wurde im Zeitraum 2008 bis 2009 erarbeitet und vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schiefling am See am 8. Juli 2009 beschlossen.